Rundungsregeln für Bargeldzahlungen

Immer wieder kommt es bei Bargeldzahlungen in Geschäften zu Missverständnissen, da viele nicht über die aktuellen Rundungsregeln Bescheid wissen.

Seit Anfang 2018 wurde nämlich die Produktion von 1-und 2-Cent-Münzen aus Kostengründen eingestellt. Deshalb hat die italienische Regierung mit dem Gesetzesdekret 24. April 2017, Nr. 50 neue Rundungsregeln für Barzahlungen eingeführt, die bereits am 1. Jänner 2018 in Kraft getreten sind.

Die Norm sieht vor, dass der zu zahlende Gesamtbetrag (nicht der einzelne Produktpreis) auf die nächsten 5 Cent auf- oder abzurunden ist.

Wie lautet die Rundungsregel?

  • Beträge, die auf 1, 2, 6 und 7 Cent enden, werden abgerundet,
  • Beträge, die auf 3, 4, 8 und 9 Cent enden, werden aufgerundet.

Die Rundungsregeln dürfen nur bei Bezahlung mit Bargeld angewendet werden.
Es lohnt sich also bargeldlos zu bezahlen, da Beträge, die per Bank- und Kreditkarte oder über Mobile-Payment über das eigene Smartphone bezahlt werden, von den Rundungen nicht betroffen sind.
Die Münzen zu 1 und 2 Cent behalten ihre Gültigkeit als Zahlungsmittel und können weiterhin verwendet werden.

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