Am 4. November 2020 hat die italienische Bankenaufsicht das Sicherungssystem der Südtiroler Raiffeisenkassen (IPS) genehmigt. Neben 38 weiteren Raiffeisenkassen Südtirols, der Raiffeisen Landesbank sowie der RK Leasing hat auch unsere Raiffeisenkasse vor nunmehr 2 Jahren entschieden, an diesem ambitionierten Projekt teilzunehmen.
Beim Raiffeisen Südtirol IPS handelt es sich um ein von den europäischen Normen vorgesehenes gegenseitiges Sicherungssystem. Es hat die Aufgabe drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden, dies, ohne die Eigenständigkeit der einzelnen Banken einzuschränken. Dadurch wird garantiert, dass unsere Bank ihren Verpflichtungen nachkommen kann und damit auch Ihre Einlagen gesichert sind. Beim Raiffeisen Südtirol IPS handelt es sich um das erste seiner Art in Italien. Die Anerkennung durch die Bankenaufsicht setzt einen für die Südtiroler Raiffeisenkassen erfreulichen Schlusspunkt auf einen nun schon mehrere Jahre dauernden Reformprozess.
Die Genehmigung des Raiffeisen Südtirol IPS erfordert auch eine Anpassung des Statutes unserer Raffeisenkasse sowie der Wahlordnung. Die dafür notwendige Abhaltung der Vollversammlung ist in gewohnter Form in dieser außergewöhnlichen Zeit nach wie vor nicht möglich.
Der Verwaltungsrat hat daher entschieden, sich der vom Gesetzgeber zugelassenen Möglichkeiten zu bedienen und die Vollversammlung mit von der Gesellschaft benannten Vertretern abzuwickeln. Die Mitglieder geben Ihre Stimme ab, indem sie eine spezifische Vollmacht an eine/n der vorgeschlagenen Vertreter/Innen ausstellen und ihm/ihr auch explizit vorgeben, wie für Sie abgestimmt werden muss.
Die Vollversammlung findet in zweiter Einberufung am 22.01.2021 um 14:30 Uhr und der Teilnahme ausschließlich über Videokonferenz durch Teilnahme der von der Gesellschaft benannten Vertreter am Sit.z der Raiffeisenkasse statt (Erster Termin 20.01.2021 um 23:30 Uhr).
Folgende Mitglieder wurden namhaft gemacht:
Folgende Tagesordnung wird bei der Vollversammlung behandelt:
Die Mitglieder erhalten auf dem Postweg die Einladung zur Vollversammlung und den Vordruck für die Vollmacht an den Delegierten und die Anweisung zur Stimmabgabe (Seite 3-4). Diese sind auszufüllen, zu unterschreiben und im Original innerhalb 18.01.2021 in die vorgesehenen Boxen in der Filialen der Raiffeisenkasse Kastelruth-St.Ulrich einzuwerfen.
Für Ihre Fragen stehen unsere Mitarbeiter in den Geschäftsstellen gerne zur Verfügung.