In Beachtung der Bestimmungen, die von der so genannten Säule 3 der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel III) vorgesehen sind, werden nachstehend die Informationen, betreffend die Angemessenheit der Eigenmittel, die Exposition der Risiken und die allgemeinen Eigenschaften der Steuerungs- und Kontrollsysteme derselben, veröffentlicht.
In Beachtung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, wird in Folge das Interne Reglement veröffentlicht, mit dem die Raiffeisenkasse das Prozedere für die Verwaltung von Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Subjekten und der Raiffeisenkasse Kastelruth - St.Ulrich Gen. selbst, regelt.