Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
seit 1. Januar 2021 wendet die Raiffeisenkasse Gröden Gen. die neuen europäischen Leitlinien zum „Schuldnerausfall“ (Default) an. Diese wurden von der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) erlassen und von der Banca D’Italia übernommen. Durch die neuen Bestimmungen werden die Klassifizierungskriterien für notleidende Kredite weiter verschärft und eine Vereinheitlichung dieser auf EU-Ebene geschaffen.
In Übereinstimmung mit den bis zum 31.12.2020 gültigen Kriterien für die Klassifizierung als „Default“ kann diese eintreten wenn zumindest ein Abkommen eine Überziehung oder einen Ratenrückstand von über 90 Tagen aufweist.
Die wichtigsten Neuerungen:
Die Klassifizierung als Default hat negative Auswirkungen auf die säumige Schuldenposition und deren verbundene Positionen und kann den Zugang zu neuen Krediten erheblich erschweren. Aus den oben genannten Gründen unterstreichen wir die Wichtigkeit die im Finanzierungsvertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen einzuhalten. Wir empfehlen die Verfügbarkeit auf dem Kontokorrent vor Ratenfälligkeit zu prüfen um die Raten pünktlich begleichen zu können. Außerdem ist es ratsam auf Daueraufträge und Kreditkartenabrechnungen zu achten um auch geringfügige Überziehungen zu vermeiden. Sollten Schwierigkeiten auftreten um den Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen oder für eventuelle weitere Informationen zu den neuen Bestimmungen ersuchen wir Sie sich rechtzeitig an Ihren Berater zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Raiffeisenkasse Gröden Gen.