Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
seit 1. Januar 2021 wendet die Raiffeisenkasse Eisacktal die neuen europäischen Leitlinien zum „Schuldnerausfall“ (Default) an. Diese wurden von der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) erlassen und von der Banca D’Italia übernommen. Durch die neuen Bestimmungen werden die Klassifizierungskriterien für notleidende Kredite weiter verschärft und eine Vereinheitlichung dieser auf EU-Ebene geschaffen.
In Übereinstimmung mit den bis zum 31.12.2020 gültigen Kriterien für die Klassifizierung als „Default“ kann diese eintreten, wenn zumindest ein Abkommen eine Überziehung oder einen Ratenrückstand von über 90 Tagen aufweist.
Die wichtigsten Neuerungen:
Die Klassifizierung als Default hat negative Auswirkungen auf die säumige Schuldenposition und deren verbundene Positionen und kann den Zugang zu neuen Krediten erheblich erschweren. Aus den oben genannten Gründen unterstreichen wir die Wichtigkeit, die im Finanzierungsvertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen einzuhalten. Wir empfehlen,
Sollten Schwierigkeiten auftreten, um den Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen oder für eventuelle weitere Informationen zu den neuen Bestimmungen ersuchen wir Sie, sich rechtzeitig an Ihren Berater zu wenden!