Rechte und Pflichten

Rechte

Die Mitglieder üben die Gesellschafts- und Vermögensrechte aus und

  • nehmen an der Vollversammlung teil und üben das Stimmrecht aus
  • haben das Recht, Dienste und Vorteile in Anspruch zu nehmen, die die Genossenschaft den Mitgliedern in der Art und Weise und in den Grenzen bietet, wie sie in den Geschäftsordnungen und den Beschlüssen der Genossenschaftsorgane festgesetzt werden.

Pflichten

Die Mitglieder sind verpflichet

  • das Statut, die Geschäftsordnungen und die Beschlüsse der Genossenschaftsorgane zu beachten
  • auf einen guten Geschäftsgang der Genossenschaft hin mitzuarbeiten
  • zur Förderung der Belange der Genossenschaft beizutragen