Familiengeld der Region und des Landes 2012

Die Region Trentino-Südtirol bzw. das Land Südtirol zahlt Familiengelder aus, wenn in der Familie

  • ein oder mehrere Kinder im Alter von 3 Jahren oder
  • ein Kind unter 7 Jahren oder
  • mindestens zwei minderjährige Kinder oder
  • ein Kind mit anerkannter Behinderung von 74% (unabhängig vom Alter) vorhanden sind.

Ab dem 1. September bis zum 31. Dezember 2011 müssen die Anträge um Verlängerung für das jahr 2012 eingereicht werden. Es gibt zum Vorjahr eine Neuerung! Vor der Antragsstellung für das Familiengeld muss zunächst die einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung, die sogenannte EEVE, für jedes Familienmitglied abgegeben werden. Die EEVE ist ab dem 1. September die Grundvoraussetzung für die Antragstellung des Familiengeldes und anderen finanziellen Leistungen wie Ticketbefreiung für Bedürftige, Rückerstattung Zahnprothesen, Tarifbeteiligung für Sozialdienste und Leistungen der finanziellen Sozialhilfe.

Ab 1. September 2011 können die EEVE-Erklärungen und die Anträge um Verlängerung des Familiengeldes gleichzeitig in den Büros's des KVW's in Bozen eingereicht werden. Nach Wolkenstein und St. Christina kommt eigens eine Fachkraft aus Bozen und zwar an folgenden Tagen:

Sprechstunden in der Raiffeisenkasse Wolkenstein:

Wolkenstein: MONTAG - am 3.10, am 10.10, am 17.10, am 14.11 und am 21.11.2011 jeweils von 14.00 bis 17.00 Uhr - bitte Termin vereinbaren - Tel: 0471/772001 
St. Christina: FREITAG - am 07.10, am 14.10 und am 21.10 jeweils von 9 - 12 Uhr - bitte Termin vereinbaren - Tel: 0471/793060

Die Erstellung der EEVE ist kostenlos!

Nützliche Links:
Autonomeprovinz Bozen - EEVE Erklärung

checklisteEEVE.pdf

Notwendige Dokumente für die EEVE-Erklärung