PEC - Posta Certificata Elettronica

PEC – so nennt man die zertifizierten Postfächer, die im Email-Verkehr mit Behörden und Geschäftspartnern immer mehr zum Einsatz kommen. 2008 wurde durch ein Gesetzesdekret festgelegt, dass in jedem Antrag zur Eintragung ins Handelsregister eine solche PEC-Adresse verpflichtend angegeben werden muss. Eine von einem PEC-Postfach versendete Nachricht hat denselben rechtsverbindlichen Charakter wie ein Einschreiben mit Rückantwort.

Sender und Empfänger brauchen PEC-Postfach

Voraussetzung für diese Art der elektronischen Mitteilungen ist, dass sowohl der Sender als auch der Empfänger der E-Mail-Nachricht Inhaber eines solchen PEC-Postfachs sind. Für Freiberufler, Firmen und Private bietet sich nun die Möglichkeit, auch mit den Südtiroler Raiffeisenkassen über PEC zu kommunizieren.

PEC-Adresse: