Selbständig im Handwerk

Das Handwerk wird in Südtirol durch die Landeshandwerksordnung geregelt. Für einige Tätigkeiten sind persönliche, berufliche oder räumliche Voraussetzungen vorgesehen:

  • Friseure
  • Schönheitspfleger und -maseure
  • Kfz-Reparaturwerkstätten (Kfz-Mechaniker/in, Karosseriebauer/in), Kfz-Elektriker/in, Reifendienst)
  • Elektriker/in
  • Reinigungsunternehmen
  • Installationsgewerbe (Elektriker/in, Installateure von Heizungs- und sanitären Anlagen, Feuerungsanlagentechniker und Kühlanlagenmonteure u. ä.)