Die europäische Richtlinie für Zahlungsdienste (kurz PSD – Payment Service Directive) brachte mit 5. Juli 2010 neue Zahlungsverkehrsregeln. Dies ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung eines gemeinsamen europäischen Zahlungsverkehrsmarktes, innerhalb welchem sämtliche Zahlungen – sowohl nationale wie grenzüberschreitende - einheitlich, schnell und effizient abgewickelt werden können.

Die Neuerungen betreffen vor allem die Inkassosysteme, also RID, Ri.Ba., MAV und das Bankeinzugsverfahren (Freccia). Lt. dem neuen Gesetzesdekret Nr. 11 vom 27. Jänner 2010 traten sie mit 5. Juli 2010 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Inkassosysteme umgestellt sein.

Konkrete Auswirkungen für den Bankkunden ab 5. Juli 2010