Ri.Ba. (Ricevuta Bancaria elettronica)

Ri.Ba. ermöglicht die Einhebung von Forderungen auf elektronischem Wege bei allen italienischen Banken. Die Daten können über Raiffeisen Online Banking, Elba, auf Datenträger oder in Form einer Aufstellung bei der Raiffeisenkasse eingereicht werden. Diese übernimmt die termingerechte Weiterleitung an die Bank des Schuldners in elektronischer Form.

Fälligkeitsanzeige und Quittung

Der Schuldner erhält von seiner Bank eine Fälligkeitsanzeige und nach erfolgter Zahlung eine Quittung. Der Schuldner muss die Ri.Ba. innerhalb des Fälligkeitsdatums bezahlen. Diese Regelung gilt seit dem 5. Juli 2010, bis zu diesem Zeitpunkt war die Bezahlung der Ri.Ba. innerhalb von 2 Tagen nach Fälligkeit möglich. Falls die Ri.Ba. nicht bezahlt werden kann – z.B. weil einige Daten fehlen, ein Formfehler vorliegt, eine unzureichende Unterschrift vorhanden ist oder es nicht möglich ist, die Ri.Ba. zu bezahlen, weil beispielsweise die Verfügbarkeit auf dem Konto nicht vorhanden ist, muss die Bank den ausstellenden Kunden darüber informieren, dass die Zahlung nicht durchgeführt wurde; eventuell unter Angabe der vorzunehmenden Korrekturen.

Der Begünstigte der Ri.Ba. erhält die Gutschrift sofort nach ihrer Interbankenübertragung, also 1 Tag nach ihrer Fälligkeit, auf seinem Konto gutgeschrieben. Der Gläubiger hat das Recht darauf, die Ausführungszeiten von seiner Bank zu erfahren. Auch die Mitteilung, dass die Ri.Ba. nicht bezahlt wurde, muss von der Bank innerhalb des Fälligkeitsdatums an den Einreicher verschickt werden.

Bei der Einreichung der Ri.Ba. kann der Aussteller auch Bezahlt-Meldungen für die einzelnen Effekten verlangen, diese verursachen jedoch zusätzliche Kosten. Auf Anfrage des Kunden müssen die Banken mindestens eine kostenlose Übersicht sämtlicher Ri.Ba.-Bewegungen pro Monat zur Verfügung stellen, z.B. mit einfachem Kontoauszug.

 

Die Vorteile:

  • Übersichtliche Verwaltung der Forderungen
  • Termingerechte und schnelle Information bei nicht erfolgter Zahlung
  • Sichere Gutschriftfristen
  • Höhere Wahrscheinlichkeit der Zahlung
  • Möglichkeit zur Bevorschussung von Forderungen und damit Liquiditätsbeschaffung
  • Verminderung der direkten Zahlungsformen, wie Bargeld, Schecks, Zirkularschecks.

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