Haftung | Volle Haftung (auch mit dem Privatvermögen) |
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Gründungsspesen | Eintragung ins Handelsregister Stempelgebühr 10.33 € und Sekretariatsgebühr 28,00 ; jährliche Gebühren 80,00 € |
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Buchführung | Doppelte Buchführung oder vereinfachte Buchführung bei einem Jahresumsatz unter 185.924 € bei Dienstleistungsunternehmen und unter 516.457 € bei Handelsunternehmen |
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Steuerrecht | IRPEF (progressive Besteuerung), IRAP 4,25 % Familienunternehmen: Der/die Einzelunternehmer/in muss wenigstens 51 % des ausgewiesenen Gewinns zu seinen/ihren Lasten versteuern. Sowohl er/sie als auch die mitarbeitenden Familienmitglieder müssen in der Einkommenssteuererklärung bestätigen, dass sie im Besteuerungszeitraum andauernd und vorwiegend im Unternehmen mitgearbeitet haben |
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Gründungsformalitäten | - Eintragung ins Handelsregister
- Meldung beim Mwst.-Amt
- Meldung beim NISF (INPS)
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Firmenname | Muss den Familiennamen des Unternehmers/der Unternehmerin oder die Initialen seines/ihres Vor- und Zunamens enthalten. Beispiel: Heizanlagen F. Alber |
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Vorteile | - Geringer Gründungsaufwand
- Für kleine und mittlere Unternehmen geeignet
- Kein Mindestkapital
- Hohe Flexibilität
- Vereinfachte Buchführung möglich
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Nachteile | - Der/die Einzelunternehmer/in haftet mit dem Privatvermögen
- Als Einzelperson ist er/sie nur beschränkt kreditwürdig
- Er/sie trägt allein die Verantwortung
- Großer Arbeitseinsatz, Stress, keine längeren Urlaube möglich
- Das Schicksal des Unternehmens ist eng mit der Gesundheit des Unternehmers/der Unternehmerin verknüpft
Familienunternehmen: - Das Recht auf Unterhalt steht den mitarbeitenden Familienmitgliedern auch im Falle eines Verlustes zu
- Die mitarbeitenden Familienmitglieder haben ein Mitspracherecht
- Im Falle einer Veräußerung, Auflösung bzw. eines Ausscheidens aus dem Unternehmen hat das Familienmitglied Anspruch auf den Wertzuwachs
- Das Familienoberhaupt bzw. der/die Unternehmensgründer/in hat in jedem Fall, unabhängig vom tatsächlichen Arbeitseinsatz, mindestens 51% der Gewinne zu versteuern
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