Die Kleinsparerwohnbauhilfe

besteht:

  • in der Gewährung eines zinslosen Hypothekardarlehens an Gesuchsteller der ersten Einkommensstufe. Das Darlehen wird für die Dauer von 15 Jahren (plus max. 2 Vorfinanzierungs- bzw. Voramortisierungsjahre) gewährt. Bei Gesuchstellern mit zwei oder mehreren Kindern kann unter Berücksichtigung der Einkommensgrenze die Laufzeit auf 20 Jahre verlängert werden. Informieren Sie sich über die Darlehenshöhe je nach Einkommensstufe.
  • in der Gewährung eines Zinsbeitrages auf ein 15-jähriges Hypothekardarlehen für die 2. Einkommensstufe – Rückzahlungsbelastung jährlich zwischen 6,5% und 10% des genehmigten Darlehens;
  • in der Gewährung eines Verlustbeitrages für die Sanierung (die Liegenschaft muss mindestens 25 Jahre alt sein).