Private Unfallversicherung

Private Unfallversicherung bietet zusätzlichen Schutz

Auch wenn es meistens glimpflich abgeht, vor einem schweren Unfall ist niemand gefeit. Arbeitsunfähigkeit und Verdienstausfall können die Folge sein. Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier häufig zu kurz. Zusätzlichen Schutz bietet die Privatversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung garantiert nur eine Grundversorgung - auch bei einem Arbeitsunfall. Die Höhe der gesetzlichen Versorgung hängt unter anderem vom Verletzungsgrad, den Beitragsjahren und dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers ab. Grundsätzlich gilt, dass das Arbeitsunfallinstitut INAIL erst ab einer bleibenden Invalidität von 11 Prozent zahlt. Bleibt der Betroffene arbeitsunfähig, erhält er eine Invalidenrente, die oft sehr niedrig ausfällt.

Versorgungslücke schließen

Die Versorgungslücken der gesetzlichen Unfallversicherung sollten daher mit einer privaten Unfallversicherung abgedeckt werden. Diese garantiert bei Arbeits- und Freizeitunfällen einen vernünftigen Versicherungsschutz - egal ob im Sport, zu Hause oder auf der Straße. So zahlt die Unfallversicherung z. B. auch bei einem Verkehrsunfall, unabhängig von der Schuldfrage. Die Privatversicherung sichert auch die Familie ausreichend finanziell ab, wenn ein Familienmitglied etwa durch bleibende Invalidität arbeitsunfähig wird oder gar beim Unfall stirbt.

Die Versicherung deckt auch die zeitweilige Arbeitsunfähigkeit ab (wichtig für Selbstständige), bezahlt Tagegeld bei Krankenhausaufenthalten oder bei einem Gips und kommt für die Unfallkosten auf. Dabei erfolgt die Versicherungsleistung unabhängig davon, ob der Kunde INAIL-versichert ist oder nicht. Die Jahresprämie richtet sich nach der versicherten Summe und dem Beruf. Ein Angestellter zahlt er bei einer versicherten Summe von jeweils 200.000 Euro für den Todesfall und für bleibende Invalidität eine Jahresprämie von rund 350 Euro.