Die genossenschaftliche Kontinuität

Genossenschaften arbeiten auf der Basis klarer Spielregeln und unter Einhaltung vereinbarter Standards. Dies ist in Gesetz und Statuten festgelegt. Die Regeln sind allen genossenschaftlichen Akteuren und ihren externen Vertragspartnern bekannt.

Eine solche Spielregel ist etwa die genossenschaftliche Betreuungs- und Beratungsprüfung, die für die Mitglieder einen besonderen Schutz und für die genossenschaftlichen Unternehmen eine Wirtschaftsprüfung enthalten, die strenger ist als für andere. Ein anderes Beispiel besteht darin, dass Genossenschaften ohne Zustimmung ihrer Mitglieder nicht übernommen oder nicht verschmolzen werden können. Beide Standards sind vor den Erfahrungen der letzten Jahre, die durch spektakuläre Unternehmenszusammenbrüchen und Bilanzmanipulationen gekennzeichnet waren, besonders hervorzuheben.

Von großer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass sich die unternehmerischen Entscheidungen in Genossenschaften von jeher am Member-Value zu orientieren hatten. Genossenschaften werden gegründet, um die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu ermöglichen oder zu unterstützen. Darin besteht der Unternehmenszweck.

Es geht darum, für die Mitglieder Werte zu schaffen, die deren wirtschaftliche Situation verbessern. Im Mittelpunkt steht also nicht eine Shareholder-Value-Strategie, die nachteilige Wirkungen für Kunden, Mitarbeiter und Standort nach sich ziehen kann, wenn sie kurzfristig und kurzsichtig interpretiert wird. Auch dies kann vor der aktuellen Praxis mancher Unternehmen nicht hoch genug eingeschätzt werden.