Überweisungen mit Steuerabzug 36 % und 55 % über Raiffeisen Online Banking
Bei Überweisungen für Wiedergewinnungsarbeiten (Steuerabzug 36%, Gesetz Nr. 449/97) und Energiesparmaßnahmen (Steuerabzug 55%, Gesetz Nr. 296/06) ersuchen die Südtiroler Raiffeisenkassen, diese nicht über Raiffeisen Online Banking, sondern direkt am Schalter durchzuführen. Dies gemäß der Notverordnung Nr. 78 vom 31.5.2010 und der Verordnung der Agentur der Einnahmen Nr. 94888/2010 vom 30.6.2010.

