Selbständig im Handwerk
Das Handwerk wird in Südtirol durch die Landeshandwerksordnung geregelt. Für einige Tätigkeiten sind persönliche, berufliche oder räumliche Voraussetzungen vorgesehen:
- Friseure
- Schönheitspfleger und -maseure
- Kfz-Reparaturwerkstätten (Kfz-Mechaniker/in, Karosseriebauer/in), Kfz-Elektriker/in, Reifendienst)
- Elektriker/in
- Reinigungsunternehmen
- Installationsgewerbe (Elektriker/in, Installateure von Heizungs- und sanitären Anlagen, Feuerungsanlagentechniker und Kühlanlagenmonteure u. ä.)


