Internationale Bankgarantie

Die Bankgarantie ist im internationalen Handels- und Wirtschaftsverkehr das wesentliche Instrument, um die Erfüllung unterschiedlicher in einem Vertrag festgelegten Bedingungen abzusichern. Sie ist eine unwiderrufliche, vom Grundgeschäft unabhängige Verpflichtung des Garanten, auf bloßes Verlangen des Garantiebegünstigten eine Zahlung zu leisten. Erbringt der Auftraggeber der Garantie die versprochene Leistung nicht, ist der Garant zur Zahlung innerhalb des Garantiehöchstbetrages und der Garantiefrist verpflichtet. Die Bankgarantie ist abstrakt, das bedeutet, vom zu sichernden Grundgeschäft unabhängig, und ein reines Sicherungsinstrument - kein Zahlungsinstrument.

Eine Garantie sollte auf Anfrage sofort zahlbar sein und auch der Garant sollte umgehend, ohne Prüfung des Grundgeschäftes, zahlen. Und zwar deshalb, weil eine Bankgarantie abstrakt und losgelöst vom Grundgeschäft ist. Wird eine Erklärung oder die Vorlage von Dokumenten von Seiten des Begünstigten verlangt, müssen diese den Bedingungen und Formvorschriften der Garantie entsprechen. Denn der Garant (Bank) wird nur dann zahlen, wenn alle Voraussetzungen der Inanspruchnahme eingehalten sind.

Im Allgemeinen erlischt eine Garantie bei

  • Fälligkeit
  • Vollständiger Zahlung
  • Schriftlicher Freistellung des Begünstigten

TIPP:

Sprechen Sie unbedingt VOR dem definitiven Abschluss eines Geschäfts und der Unterzeichnung des Vertrags mit Ihrem Bankberater. Er kann Ihnen wichtige Hinweise und Ratschläge dazu geben, welche Vertragsklauseln für Sie vorteilhaft bzw. risikomindernd sein könnten. So ist es zum Beispiel ideal, die Bankgarantie als "Muster"  im Vertrag einbauen und von beiden Parteien bestätigen/abzeichnen zu lassen.

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