Unfall- und Krankenversicherung

Auch wenn es meistens glimpflich abgeht, vor einem schweren Unfall ist niemand gefeit. Arbeitsunfähigkeit und Verdienstausfall können die Folge sein. Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier häufig zu kurz. Zusätzlichen Schutz bietet die Privatversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung garantiert nur eine Grundversorgung - auch bei einem Arbeitsunfall. Die Höhe der gesetzlichen Versorgung hängt unter anderem vom Verletzungsgrad, den Beitragsjahren und dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers ab. Grundsätzlich gilt, dass das Arbeitsunfallinstitut INAIL erst ab einer bleibenden Invalidität von 11 Prozent zahlt. Bleibt der Betroffene arbeitsunfähig, erhält er eine Invalidenrente, die oft sehr niedrig ausfällt.

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