Basel II - Säule 3
Erweiterte Offenlegung gemäß dem Rundschreiben der Banca d' Italia (Nr. 263 vom 27.12.2006)
In Beachtung der Bestimmungen, die von der so genannten Säule 3 der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) vorgesehen sind, werden nachstehend die Informationen, betreffend die Angemessenheit der Eigenmittel, die Exposition der Risiken und die allgemeinen Eigenschaften der Steuerungs- und Kontrollsysteme derselben, veröffentlicht.

