Energiesparförderung
Das Landesamt für Energieeinsparungen vergibt Beiträge für gezielte Energiesparmaßnahmen.
Dabei wird sowohl die reine Energieeinsparung (z.B. Maßnahmen zur Wärmedämmung) als auch der Einsatz von erneuerbaren Energieträgern (z.B. durch die Errichtung von Solaranlagen) bezuschusst.
Geförderte Maßnahmen:
Wärmedämmung an Gebäuden
- Außenwände, Dach, oberste Geschossdecke und Lauben
- Mindestalter des Gebäudes: 10 Jahre
- Einhaltung des vorgeschriebenen zusätzlichen Wärmedurchlasswiderstandes
Hackschnitzel- oder Pelletsheizanlagen
- automatische Beschickung und Regelung
- Stückholzheizanlagen
- Holzvergaserkessel mit Pufferspeicher in der vorgeschriebenen Mindestgröße
Thermische Solaranlagen
- Warmwasserbereitung
- Raumheizung
Wärmepumpen
- Warmwasserbereitung oder Raumheizung
- Einhaltung der Mindestleistungsziffer
Kraft-Wärme-Koppelung
- Stromerzeugung mit vollständiger Nutzung der verfügbaren Wärme
Regel- und Messsysteme
- Einzelraumregelung
- Heizkostenverteilung mit individueller Regelung in Gebäuden mit Baugenehmigung vor dem 18.07.1991
Photovoltaikanlagen
- Inselbetrieb ohne Netzanschluss
- netzgebundene Anlagen
und weiters
- Wärmerückgewinnung
- Windkraftanlagen
- Fernheizanlagen
- Biogasanlagen

