Energiesparförderung

Das Landesamt für Energieeinsparungen vergibt Beiträge für gezielte Energiesparmaßnahmen.

Dabei wird sowohl die reine Energieeinsparung (z.B. Maßnahmen zur Wärmedämmung) als auch der Einsatz von erneuerbaren Energieträgern (z.B. durch die Errichtung von Solaranlagen) bezuschusst.

Geförderte Maßnahmen:

Wärmedämmung an Gebäuden

  • Außenwände, Dach, oberste Geschossdecke und Lauben
  • Mindestalter des Gebäudes: 10 Jahre
  • Einhaltung des vorgeschriebenen zusätzlichen Wärmedurchlasswiderstandes

 

Hackschnitzel- oder Pelletsheizanlagen

  • automatische Beschickung und Regelung
  • Stückholzheizanlagen
  • Holzvergaserkessel mit Pufferspeicher in der vorgeschriebenen Mindestgröße

 

Thermische Solaranlagen

  • Warmwasserbereitung
  • Raumheizung

 

Wärmepumpen

  • Warmwasserbereitung oder Raumheizung
  • Einhaltung der Mindestleistungsziffer

 

Kraft-Wärme-Koppelung

  • Stromerzeugung mit vollständiger Nutzung der verfügbaren Wärme

 

Regel- und Messsysteme

  • Einzelraumregelung
  • Heizkostenverteilung mit individueller Regelung in Gebäuden mit Baugenehmigung vor dem 18.07.1991

 

Photovoltaikanlagen

  • Inselbetrieb ohne Netzanschluss
  • netzgebundene Anlagen

 und weiters

  • Wärmerückgewinnung
  • Windkraftanlagen
  • Fernheizanlagen
  • Biogasanlagen