SEPA-Lastschrift
Euroland-weit automatisch Rechnungen bezahlen
Die SEPA-Lastschrift ermöglicht sowohl inländische als auch grenzüberschreitende Euro-Einzüge. Sie können mit der SEPA-Lastschrift bezahlen, wenn beispielsweise Versicherungen oder Stromversorger Ihnen anbieten, Rechnungen per SEPA-Lastschrift zu begleichen. Unternehmer können mit der SEPA-Lastschrift ihre Rechnungen europaweit kassieren und das mit nur einem Konto.
Seit 1. November 2009 aktiv
Seit 1. November 2009 ist die SEPA-Lastschrift über das neue europäische SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Scheme) möglich. Die Einführung der SEPA-Lastschrift war von der Verabschiedung der Payment Services Directive (PSD - Zahlungsverkehrsrichtlinie) in nationales Recht aller teilnehmenden Länder abhängig, die für die Inkassodienste in Italien seit dem 5. Juli 2010 wirksam ist.
Schritt für Schritt umgesetzt
Im ersten Schritt wird die SEPA-Lastschrift zusätzlich zu den heutigen inländischen Verfahren angeboten. Später wird sie dann flächendeckend in SEPA nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt.
Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens
- Einfaches Bezahlen von Waren- oder Dienstleistungen im SEPA-Raum mittels SEPA-Lastschriftverfahren in Euro.
- Europaweiter Einzug von einem Konto bei Ihrer Raiffeisenkasse und daher keine Konten im jeweiligen Land erforderlich.
- Einheitliche und klare Prozesse, Fristen und Verpflichtungen.
- Höhere Datenqualität dank Identifizierung der Konten durch die IBAN (International Bank Account Number) und der Banken durch den BIC (Bank Identifier Code).
- Der Einzug wird durch den Zahlungsempfänger dem Zahlungspflichtigen voravisiert (spätestens 14 Kalendertage vor dem Einzug, sofern nichts anderes vereinbart). Der Zahlungsempfänger kann dies z..B. auf der Rechnung vermerken.
- Wiederkehrende oder einmalige Einzugsmöglichkeiten.
- Der Zahlungspflichtige - sofern als Konsument klassifiziert - hat innerhalb von 8 Wochen ab Belastung ein Widerspruchsrecht bei seiner Raiffeisenkasse, ohne dass er dafür Gründe angeben muss. Bei unautorisierten Einzügen aufgrund nicht vorhandenen oder ungültigen SEPA-Lastschrift-Mandaten hat der Zahlungspflichtige ein Widerspruchsrecht von 13 Monaten ab Belastung.

