Auslandsschecks
Mit Vorsicht behandeln
Die Zahlung mittels Auslandscheck ist sinnvoll, wenn die Bankverbindung des Empfängers nicht bekannt ist oder dieser auf einer Scheckzahlung besteht. Auslandsschecks erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrer Raiffeisenkasse. Sie können in Euro oder in einer Fremdwährung ausgestellt werden.
Grundsätzlich empfehlen wir jedoch, auf die Begleichung fälliger Forderungen durch Überweisung zu bestehen, da die Annahme von Auslandsschecks gegenüber der Banküberweisung einige gravierende Nachteile hat:
- die Deckung ist nicht garantiert
- geringere Akzeptanz
- höhere Spesen
Vorsicht ist geboten
Auslandsschecks können jederzeit ohne Angabe von Gründen unbezahlt retourniert werden. Daher ist äußerste Vorsicht bei der Annahme von Auslandsschecks geboten, besonders bei Neukunden. Sie sollten Schecks also nur dann als Bezahlung akzeptieren, wenn Sie Ihren Geschäftspartner gut kennen. Das gilt insbesondere für Schecks, die auf ein Konto bei einer ausländischen Bank ausgestellt sind.
Gutschrift unter Vorbehalt
Bei der Einreichung von Schecks ist zu beachten, dass Auslandsschecks nur unter dem Vorbehalt des Eingangs des Scheckgegenwertes gutgeschrieben werden. Das bedeutet: Obwohl der Betrag bereits als Gutschrift auf dem Konto des Scheckeinreichers erscheint, muss die Raiffeisenkasse das Geld erst noch vom Kreditinstitut des Scheckausstellers einziehen. Das kann bei Auslandsschecks längere Zeit in Anspruch nehmen.
Geplatzte Schecks
Stellt die Bank des Scheckausstellers fest, dass der Scheck gefälscht oder nicht gedeckt ist, wird sie ihn nicht bezahlen. Aufgrund des "geplatzten" Schecks muss die Raiffeisenkasse dann auch die Gutschrift auf dem Konto wieder rückgängig machen. Bei Zweifeln an der Seriosität Ihres Geschäftspartners sollten Sie deshalb andere Zahlungsmittel vorziehen: Überweisung oder Bargeld.
Lock-Box-Service
Der Lock-Box-Service soll den internationalen Zahlungsverkehr mittels Scheck zu erleichtern. Für inländische Exporteure wird damit eine schnellere und vor allem sicherere Scheckgutschrift gewährleistet. Beim Lock-Box-Service wird die Scheckzahlung aus dem Ausland in eine Zahlung mittels S.W.I.F.T. umgewandelt, was den Zahlungsfluss wesentlich beschleunigt.
„Eingang vorbehalten“
Der ausländische Schuldner sendet seine Schecks nicht mehr an den Begünstigten in Italien, sondern an ein Postfach im Ausland, welches von einer Partnerbank seiner Hausbank täglich geleert wird. Die im Postfach eingelangten Schecks werden unmittelbar per S.W.I.F.T.-Überweisung mit der Klausel „Eingang vorbehalten“ gutgeschrieben. Die Schecks bleiben im Ausland und werden von der Partnerbank über das dortige Clearing-Verfahren verrechnet.
Schriftliche Vereinbarung als Voraussetzung
Voraussetzung für diese Zahlungsform ist eine schriftliche Vereinbarung mit der Bank. Darin ermächtigt der Scheckbegünstigte die Bank, die das Postfach im Ausland zur Verfügung stellt, die eingetroffenen Schecks in seinem Namen mit dem Indossament zu versehen.
Alternativen für Importeure
Die zuvor genannten Hinweise sollen dem Exporteur mehr Sicherheit im Umgang mit Auslandsschecks garantieren. Dem Importeur bieten sich im Scheckverkehr im Wesentlichen zwei Alternativen:
Zahlung mittels Bankscheck
Der Schuldner zieht einen Scheck auf das Konto bei seiner Bank, das auch in Fremdwährung lauten kann. Der Scheck kann auch in einer anderen Währung als der Kontowährung ausgestellt werden. In diesem Fall muss als Bestätigung für die abgeänderte Währungsbezeichnung eine weitere Unterschrift neben dem Betrag in Buchstaben angebracht werden. Sollte ein Scheck in Euro ausgestellt werden, ist ein eigenes Scheckformular zu verwenden.
Zahlung mittels Orderscheck
Der Importeur beauftragt seine Bank, einen Orderscheck zugunsten seines Gläubigers auszustellen. Der Betrag wird dem Auftraggeber sofort angelastet. Der Orderscheck besitzt die Charakteristik eines Zirkularschecks und führt deshalb zu keinerlei Akzeptanzproblemen.
Der Orderscheck kann eine brauchbare Alternative für Zahlungen in Länder darstellen, für die der Überweisungsweg nicht möglich oder zu unsicher ist.
Der Auftraggeber kann sich den Scheck wahlweise von seiner Bank aushändigen lassen und ihn selbst übergeben oder er gibt die Anweisung, den Scheck an die Adresse des Begünstigten zu versenden.

