Erweiterte Offenlegung gemäß Rundschreiben der Banca d'Italia Nr. 263 vom 27.12.2006

In Beachtung der Bestimmungen, die von der so gennannten Säule 3 der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) vorgesehen sind, werden nachstehend die Informationen, betreffend die Angemessenheit der Eigenmittel, die Exposition der Risikenund die allgemeinen Eigenschaften der Steuerungs- und Kontrollsysteme derselben, veröffentlicht.