Schecks

Der Scheck beinhaltet einen Zahlungsauftrag des Ausstellers an seine Bank, bei Sicht einen bestimmten Betrag an den Begünstigten auszuzahlen.

Wird der Scheck nicht bezahlt, zum Beispiel weil die Deckung des Kontos fehlt, wird der Aussteller des Schecks in das Protestverzeichnis und in die Scheckalarmzentrale „CAI“ eingetragen.

 

Achtung:

Voraussetzung für die Protestierbarkeit des Schecks ist die rechtzeitige Vorlage zur Zahlung und die Vollständigkeit und Korrektheit der auf dem Scheck angegeben Informationen.

  • Inlandsschecks

    Auf allen Bank-, Post- und Zirkularschecks mit einem Betrag von Euro 1.000.- und mehr, die ab 01. Jänner 2012 ausgestellt werden, müssen der Name oder die Bezeichnung des Begünstigten und die Klausel „nicht übertragbar“ angegeben sein. Die...mehr
  • Auslandsschecks

    Mit Vorsicht behandeln Die Zahlung mittels Auslandscheck ist sinnvoll, wenn die Bankverbindung des Empfängers nicht bekannt ist oder dieser auf einer Scheckzahlung besteht. Auslandsschecks erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrer Raiffeisenkasse. Sie...mehr