Förderungen für Gründer
Die Südtiroler Landesregierung und die Europäische Union fördern Existenzgründungen. Per Landesgesetz wurde 1997 erstmals die Förderung der Südtiroler Wirtschaft für die Sektoren Industrie, Handwerk, Handel, Fremdenverkehr und Dienstleistungen einheitlich geregelt. Für jeden Wirtschaftssektor wurden spezifische Anwendungskriterien erlassen, welche laufend aktualisiert werden.
Die Gesuche um Beihilfe kann bei den zuständigen Landesämtern eingereicht werden.
Wer kann ein Förderungsansuchen einreichen, was kann gefördert werden, an wen kann man sich wenden, Formulare, Förderungskriterien, usw.
Maßnahmen zur Förderung von betrieblichen Investitionen, Maßnahmen zugunsten von Umweltinvestitionen, Maßnahmen zur Förderung von Beratung, Weiterbildung und Wissensvermittlung, Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen
Maßnahmen und Formulare zur Förderung betrieblicher Investitionen
Die häufigsten Fragen bei Beihilfegesuchen in Bezug auf die Förderungen für Industriebetriebe
Beiträge an Einzelaussteller, Maßnahmen zur Förderung von betrieblichen Investitionen, Maßnahmen zugunsten von Umweltinvestitionen, Maßnahmen zur Förderung von Beratung, Weiterbildung und Wissensvermittlung, Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, Förderung der Internationalisierung der Betriebe
Maßnahmen zur Förderung von betrieblichen Investitionen, Maßnahmen zur Förderung von Beratung, Weiterbildung und Wissensvermittlung, Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, Maßnahmen zur Förderung der Forschung und Entwicklung, Förderung der Internationalisierung der Betriebe
Gesetzliche Grundlagen, Kriterien, Ansuchformular


