Sparpaket bringt neue Quellensteuer bei Sanierungen
Seit 1. Juli müssen Post und Banken bei Gutschriften von Überweisungen, welche die Spesen für Wiedergewinnungsarbeiten und Energiesparmaßnahmen betreffen, einen Akontosteuerrückbehalt von 10 % vornehmen.
Die von der Regierung Ende Mai verabschiedete Notverordnung Nr. 78/2010 (Sparpaket) beinhaltet unter anderem eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Darunter auch jene, welche die Banken und die Post verpflichten, einen Akontosteuerrückbehalt von 10 % zu Lasten des Begünstigten, also des Unternehmers oder des Freiberuflers, vorzunehmen. Und zwar bei Gutschriften von Überweisungen, welche die Spesen für Wiedergewinnungsarbeiten und für Energiesparmaßnahmen betreffen, für die ein Steuerabsetzbetrag von 36 % laut Gesetz Nr. 449/97 bzw. 55 % laut Gesetz Nr. 296/06 in Anspruch genommen wird. Dieser Steuerrückbehalt kann dann in der Einkommenssteuerklärung als Akonto auf die Einkommensteuer geltend gemacht werden.
Unternehmen wird Liquidität entzogen
Die neue Verpflichtung ist mit einer eigenen Verordnung vom 30. Juni 2010 mit Wirkung 1. Juli umgesetzt worden, ohne dass den Banken die notwendige Zeit für organisatorische und programmtechnische Änderungen zuerkannt wurde. So ist erst Ende Juli im Bankensystem ein eigener Transaktionsschlüssel eingeführt worden, um bei der Empfängerbank die vom neuen Steuerrückbehalt betroffenen Überweisungen zu erkennen. Da bei der Empfängerbank aus der Überweisung nur der Gesamtbetrag der Rechnung ersichtlich ist, hätte die Bank auf diesen Betrag, der auch die Mehrwertsteuer beinhaltet, den Steuereinbehalt vornehmen müssen. Ende Juli wurde von der Agentur der Einnahmen geklärt, dass der gutgeschriebene Betrag immer um die Mehrwertsteuer von 20 % zu bereinigen ist, unabhängig davon, ob die effektiv angewandte Mehrwertsteuer 20 % oder 10 % beträgt.
Aus Sicht des Unternehmers stellt diese Neuerung eine Reduzierung der verfügbaren Liquidität dar, da der Steuereinbehalt von 10% von Seiten der Bank an den Fiskus eingezahlt werden muss und somit nicht in die Verfügbarkeit des Begünstigten gelangt.
Unverständlicher Aufwand
Für Experten ist der neue bürokratische Aufwand für die Eindämmung der Steuerhinterziehung unverständlich, zumal bereits seit Einführung der Steuerbegünstigungen von 36 % und 55 % die Banken, die Überweisungen im Sinne dieser Bestimmungen entgegen nehmen, zweimal jährlich eine elektronische Meldung der Auftraggeber und der Begünstigten an die Agentur der Einnahmen vornehmen müssen. Die Instrumente sind vorhanden, es fehlen jedoch abgestimmte Steuerkontrollen, um die Steuerhinterziehung in diesem Bereich in Griff zu bekommen.

