Umstufung landwirtschaftlicher Wohn- und Betriebsgebäude
Der Termin für die Umstufung landwirtschaftlicher Wohn- und Betriebsgebäude in die Katasterkategorien A/6 bzw. D/10 ist auf den 30.9.2012 aufgeschoben worden.
Innerhalb dieses Termins ist es möglich, die landwirtschaftliche Nutzung bereits im Gebäudekataster eingetragener Immobilien mittels eigener Änderungsmeldung im Kataster anmerken zu lassen. Landwirtschaftliche Gebäude, die bislang nur im Grundkataster eingetragen waren, müssen hingegen innerhalb 30.11.2012 im Gebäudekataster eingetragen werden.

