Vereinfachungen bei Steuerabsetzbeträge
Die energetische Sanierung Ihrer Immobilie hilft Heizungkosten einzusparen, den Wert des Hauses zu erhöhen und nicht zu vergessen: auch die Wohnqualität zu steigern.
Allerdings sind bei den Umbauarbeiten verschiedene Formalitäten zu berücksichtigen, damit Sie in den Genuss der Steuererleichterungen des Staates für dieses Vorhaben gelangen.
Seit Mai bzw. Juli sind verschiedene Vereinfachungen bei den Gesetzen zu den Absetzbeträgen von 36 % und 55 % in Kraft getreten.
Die Quellensteuer wurde von 10 % auf 4 % herabgesetzt. Dies ist eine wesentliche Veränderung für Firmen. Denn nun werden dem Betrieb "nur" mehr 4 % Quellensteuer einbehalten. Dies gilt für Rechnungen über Sanierungsarbeiten, welche mit den Gesetz 296 für die 55 % und dem Gesetz 449 für die 36 % bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können.
Weiter wurde die Meldung an die Steuerdienststelle in Pescara abgeschafft. Diese Mitteilung musste bisher vor Baubeginn versendet werden, damit die Kosten zu 36 % nach dem Gesetz 449 abgeschrieben werden konnten. Die Angaben über die Immobilie werden nun in der Steuererklärung des darauffolgenden Jahres, wenn die Rückvergütungen beginnen, erfasst.
Eine letzte Vereinfachung betrifft die Rechnungsstellung für die genannten steuerbegünstigten Sanierungsmassnahmen (36 und 55%). Die Lohnkosten müssen zukünftig auf den Rechnungen nicht mehr abgeführt werden.
Weitere fachkundige Informationen und ein maßgeschneidertes Finanzierungskonzept finden Sie außerdem beim Wohnbauberater in Ihrer Raiffeisenkasse.

