Steuerinfo: Steuerabsetzbeträge von 36 bzw. 55%
Bekanntlich müssen Banken und Post bei den Überweisungen betreffend die Steuerbegünstigung von 36% bzw. 55% einen Steuerrückbehalt von 10% vornehmen.
Die ausführenden Unternehmen bzw. Handwerker erhalten damit nur 90% des Entgeltes und können die abgezogenen Beträge in ihrer Steuererklärung geltend machen. Bei Zahlungen an Gemeinden (z.B. Urbanisierungskosten, TOSAP o. ä.) ist dieser Abschlag nicht geschuldet. Diese Überweisungen müssen deshalb nicht mit den Formalitäten der genannten Steuerbegünstigungen durchgeführt werden.

