„Ein angemessener Versicherungsschutz ist unverzichtbar“

Elisabeth Warasin, Raiffeisen Versicherungsdienst: „Ab 2012 steigt die Mindestdeckungssumme auf sechs Millionen Euro“.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die jeder Fahrzeugbesitzer abschließen muss. Doch all zu oft informieren sich Kunden zu wenig über die versicherten Leistungen und Summen, sagt Elisabeth Warasin vom Raiffeisen Versicherungsdienst.

Frau Warasin, sind die meisten Autofahrer eigentlich ausreichend abgesichert?
Frau Warasin: Seit Dezember 2009 sieht eine neue EU-Richtlinie vor, dass die Mindestdeckungssumme bei der Autoversicherung nicht weniger als drei Millionen Euro betragen darf. Wenn bei einem Verkehrsunfall jemand tödlich verletzt wird oder Invalide bleibt, ist diese Summe unbedingt notwendig. Ab 2012 wird die Mindestdeckungssumme sogar auf sechs Millionen Euro erhöht. Die gesetzliche Erhöhung vonseiten der EU ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung, Ein angemessener Versicherungsschutz ist einfach unverzichtbar, vor allem, wenn es zu schweren Unfällen kommt.

Wovon hängt die Prämie einer Autoversicherung ab?
Von sehr vielen Faktoren. So zahlen jüngere Fahrer deutlich mehr als ältere, da sie unfallgefährdeter sind. Hingegen verursachen Frauen weniger Unfälle und zahlen  grundsätzlich eine niedrigere Prämie als Männer. Neben Alter, Geschlecht und Versicherungssumme gelten für die Prämie natürlich Faktoren wie Hubraum und KW, aber auch die Automarke oder das Erstausstellungsdatums des Führerscheins können für den Preis ausschlaggebend sein. Auch Zusatzversicherungen wie z.B. eine Feuer- und Diebstahlversicherung oder eine KFZ-Rechtsschutzversicherung erhöhen die Prämie. Bei einem Vergleich von verschiedenen KFZ-Versicherungsangeboten ist es also wichtig zu wissen, welche Leistungen und Bedingungen dem Angebot zugrunde liegen.

Mit dem Bonus/Malus-System kann sich der Autolenker aber in eine niedrigere Prämienstufe „vorarbeiten“.
Hier gibt es 18 Stufen. Die Prämienhöhe hängt von der Risikoklasse ab. Wer erstmals eine KFZ-Versicherung unterzeichnet, fällt in die 14. Stufe, die Einstiegsklasse. Werden innerhalb derselben Familie ein oder mehrere Fahrzeuge versichert, besteht die Möglichkeit, das sogenannte Bersani-Dekret anzuwenden. In diesem Fall wird für die zusätzlich versicherten Fahrzeuge jene Bonus-Malus-Klasse angewandt, in welcher sich das niedrigste bereits versicherte Fahrzeug befindet. Ausschlaggebend ist dabei ein gemeinsamer Familienbogen.
Wer unfallfrei fährt, wird jährlich in die nächstniedrigere Klasse versetzt. Nach einem gemeldeten Unfall steigt man aber zwei Klassen nach oben.