Bargeldzahlungen - Nur mehr unter 1.000 Euro

Seit 6. Dezember gelten verschärfte Bestimmungen für die Verwendung von Bargeld, Schecks, Überbringerpapieren und Überbringersparbüchern mit dem Ziel, die Geldwäsche einzudämmen.

Bargeldübertragungen sind nur mehr unter 1.000 Euro erlaubt, außer sie erfolgen über die Bank. Bisher konnten im privaten Geschäftsverkehr Bargeldzahlungen bis maximal 2.500 Euro ohne die Bank durchgeführt werden. Auch Überbringerpapiere ab 1.000 Euro müssen künftig in der Bank übertragen werden. Bank-, Post- und Zirkularschecks ab 1.000 Euro müssen mit der Klausel „nicht übertragbar“ und mit der Angabe des Begünstigten ausgestellt werden. Solche Schecks können also nicht mehr an Dritte weitergegeben, sondern nur bei der Bank eingelöst werden.

Überbringersparbücher dürfen nur mehr einen Saldo von maximal 999,99 Euro aufweisen. Die Salden der Post- und Banksparbücher auf Überbringer lautend dürfen ab 31.03.12 ebenfalls bei max. 999,99 Euro liegen. Verstöße gegen die neuen Vorschriften werden mit empfindlichen Verwaltungsgeldbußen geahndet.