Raiffeisen Versicherungstipp: Versicherungsschäden unverzüglich melden

Ein Versicherungsschaden sollte immer unverzüglich gemeldet werden, damit der Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit gegeben wird, den Schaden zu begutachten und die Höhe des Schadens korrekt zu bewerten.

Laut Gesetz hat der Versicherte zwei Jahre Zeit, seinen Anspruch geltend zu machen, ehe er erlischt. Diese Verjährungsfrist gilt für KFZ-, Sachversicherungs- und Lebensversicherungsverträge und zählt zwei Jahre ab dem Eintritt des Ereignisses bzw. ab dem Zeitpunkt, an dem man Kenntnis über das Ereignis hatte.
Ist ein Schaden jedoch nicht mehr nachvollziehbar, da er zu spät gemeldet wurde, kann das Auswirkungen auf die Auszahlung des Schadens haben. Je eher die Versicherungsgesellschaft über den Schaden in Kenntnis gesetzt wird, umso schneller kann sie die notwendigen Maßnahmen zur Regulierung des Schadens einleiten. Dabei ist es wichtig, dass die Angaben zum Schadenfall so vollständig wie möglich sind.