Ablebensversicherung
Schutz für Hinterbliebene
Mit einer Ablebensversicherung können finanzielle Risiken für die Hinterbliebenen minimiert werden. Das Prinzip dieser Versicherungsform ist einfach: stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit oder bleibt durch Unfall oder Krankheit eine schwere Invalidität zurück, dann erhält der Versicherte bzw. die begünstigte Person die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.
Gruppenversicherung
Bis zu einer Versicherungssumme von 200.000 Euro bieten die Raiffeisenkassen ihren Kunden eine spezielle Ablebensversicherung an, die sogenannte Gruppenablebensversicherung. Dabei handelt es sich um eine kollektive Versicherungspolizze, in der alle versicherten Personen in einem gemeinsamen Vertrag versichert sind.
Kredit absichern
Die Gruppenablebensversicherung nützt vor allem Kreditnehmern. Denn falls bei Vertragsabschluss ein Darlehen existiert, wird im Versicherungsfall zuerst der Kredit bis zur Höhe der Versicherungssumme getilgt. Das hat den Vorteil, dass die Hinterbliebenen nicht mit der Zahlung des Darlehens zusätzlich belastet werden. Bleibt nach der Tilgung des Darlehens noch ein Restbetrag übrig, wird dieser an die Begünstigten ausgezahlt.

