Auslandszahlungen - EU-Standard-Überweisung
Unter gewissen Voraussetzungen können Auslandsüberweisungen innerhalb der EU zu den Kosten einer Inlandsüberweisung durchgeführt werden. Die Vorgaben für die EU-Standard-Überweisung sind international einheitlich und gelten für alle Länder der EU.
Sie sparen sich die Auslandsüberweisungs-Spesen, wenn Ihr Zahlungsauftrag folgende Regeln erfüllt:
- Der Überweisungsbetrag ist in Euro und darf 50.000 Euro nicht übersteigen.
- Die Überweisung erfolgt auf ein Konto, das in einem EU-Staat in Euro geführt wird.
- Spesenteilung zwischen Auftraggeber und Begünstigtem. Das bedeutet, beide zahlen jeweils die in ihrem Inlandszahlungsverkehr anfallenden Spesen.
- IBAN und BIC des Empfängers sind auf dem Überweisungsauftrag angeführt.

