Ablebensversicherung: Mehr Sicherheit für Familie und Lebenspartner
Ablebens- oder Todesfallversicherungen dienen im Ernstfall dem finanziellen Schutz der Familie oder des Lebenspartners. Im Gegensatz zu Lebensversicherungen, die meist als Finanzprodukte zum Kapitalaufbau genutzt werden, sind sie reine Absicherungsinstrumente.
Wer denkt schon gern an einen schlimmen Unfall oder ein Unglück, wenn man gerade die Finanzierung für das neue Auto oder das lang ersehnte Eigenheim plant. Doch die Absicherung des Partners und der Familie ist gerade dann wichtig, wenn ein Kredit abzuzahlen ist. Denn wer kommt für die finanziellen Folgen auf, wenn während der Kreditlaufzeit einer der beiden Partner durch Unfall oder Krankheit zum Invaliden wird oder gar stirbt?
Schutz für Hinterbliebene
„Mit einer Ablebensversicherung können finanzielle Risiken, beispielsweise ein bestehender Kredit, für die Hinterbliebenen minimiert werden“, erklärt Karin Obkircher vom Raiffeisen Versicherungsdienst. Das Prinzip dieser Versicherungsform ist einfach: stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit oder bleibt aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit eine schwere Invalidität zurück, dann erhält der Versicherte bzw. ein Familienmitglied oder eine andere begünstigte Person die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.
Gruppenversicherung
Bis zu einer Versicherungssumme von 200.000 Euro bieten die Raiffeisenkassen ihren Kunden eine sogenannte Gruppenablebensversicherung an. Dabei handelt es sich um eine kollektive Versicherungspolizze, in der alle versicherten Personen in einem gemeinsamen Vertrag versichert sind. Im Gegensatz zu einer Individualpolizze bietet die Gruppenversicherung den Kunden durch deutlich niedrigere Prämien einen großen Vorteil.
Kredit absichern
„Die Gruppenablebensversicherung findet bei Kreditnehmern regen Zuspruch“, weiß Obkircher. Denn falls bei Vertragsabschluss ein Darlehen existiert, wird im Versicherungsfall als erstes der Kredit bis zur Höhe der versicherten Summe getilgt. „Das hat den Vorteil, dass die Hinterbliebenen beim Tod des Versicherten nicht auch noch mit der Zahlung des Darlehens belastet werden“, erklärt Obkircher. Bleibt nach der Tilgung des Darlehens noch ein Restbetrag übrig, wird dieser an die angegebenen Begünstigten ausbezahlt.

