Förderung zur Beseitigung architektonischer Hindernisse
In der Landesverwaltung der Autonomen Provinz Bozen gibt es ein eigenes Amt, welches sich mit Beiträgen für die „Überwindung von architektonischen Barrieren“ befasst.
Arbeiten, die hauptsächlich nach der Genehmigung der Ansuchen ausgeführt werden, betreffen die Anpassung der Bäder, die Vergrößerung der vorhandenen Räume (was häufig mit dem Abreißen von Innenwänden einher geht), die Eliminierung von Treppen im Inneren, die Vergrößerung von vorhandenen Balkonen für gehbehinderten Personen im Rollstuhl, sowie den Einbau von Treppenliften, Aufzügen, Lastenaufzügen und Zugangsrampen.
Wichtig: | Um ein Anrecht auf einen Beitrag der Provinz zu haben, müssen die Spesen gemäß des geltenden Gesetzes Nr. 13 für „Sonderfonds“ mindestens 1.549,37 Euro betragen, während der Maximalbetrag, für den Beiträge vergeben werden, bei 61.974,82 Euro liegt. |
Für Private liegen die Schenkungsbeiträge der Provinz zwischen mindestens 30% und maximal 70% des Kostenvoranschlags der Spesen.
Für Informationen über die oben genannten Beiträge kann man sich an das Amt für Wohnbauförderung wenden.

