Einzelunternehmen/Familienunternehmen

Haftung

Volle Haftung (auch mit dem Privatvermögen)

Gründungsspesen

Eintragung ins Handelsregister Stempelgebühr 10.33 € und  Sekretariatsgebühr 28,00 ; jährliche Gebühren 80,00 €

Buchführung

Doppelte Buchführung oder vereinfachte Buchführung bei einem

Jahresumsatz unter 185.924 € bei Dienstleistungsunternehmen und unter 516.457 € bei Handelsunternehmen

Steuerrecht  

IRPEF (progressive Besteuerung), IRAP 4,25 %
Familienunternehmen: Der/die Einzelunternehmer/in muss wenigstens 51 % des ausgewiesenen Gewinns zu seinen/ihren Lasten versteuern. Sowohl er/sie als auch die mitarbeitenden Familienmitglieder müssen in der Einkommenssteuererklärung bestätigen, dass sie im Besteuerungszeitraum andauernd und vorwiegend im Unternehmen mitgearbeitet haben

Gründungsformalitäten

  • Eintragung ins Handelsregister
  • Meldung beim Mwst.-Amt
  • Meldung beim NISF (INPS)

Firmenname

Muss den Familiennamen des Unternehmers/der Unternehmerin oder die Initialen seines/ihres Vor- und Zunamens enthalten.
Beispiel: Heizanlagen F. Alber

Vorteile

  • Geringer Gründungsaufwand
  • Für kleine und mittlere Unternehmen geeignet
  • Kein Mindestkapital
  • Hohe Flexibilität
  • Vereinfachte Buchführung möglich

Nachteile

  • Der/die Einzelunternehmer/in haftet mit dem Privatvermögen
  • Als Einzelperson ist er/sie nur beschränkt kreditwürdig
  • Er/sie trägt allein die Verantwortung
  • Großer Arbeitseinsatz, Stress, keine längeren Urlaube möglich
  • Das Schicksal des Unternehmens ist eng mit der Gesundheit des Unternehmers/der Unternehmerin verknüpft

Familienunternehmen:

  • Das Recht auf Unterhalt steht den mitarbeitenden Familienmitgliedern auch im Falle eines Verlustes zu
  • Die mitarbeitenden Familienmitglieder haben ein Mitspracherecht
  • Im Falle einer Veräußerung, Auflösung bzw. eines Ausscheidens aus dem Unternehmen hat das Familienmitglied Anspruch auf den Wertzuwachs
  • Das Familienoberhaupt bzw. der/die Unternehmensgründer/in hat in jedem Fall, unabhängig vom tatsächlichen Arbeitseinsatz, mindestens 51% der Gewinne zu versteuern