- Bau, Kauf, Sanierung und Anmietung von Mietwohnungen durch das Institut für geförderten Wohnbau und deren Zuweisung an einkommensschwächere Familien, alte Menschen und Behinderte sowie die Realisierung von geschützten Wohnungen für besondere soziale Kategorien, wie Wohnheime für Arbeiter, Studenten, Behinderte, usw
- Gewährung von Beihilfen in außergewöhnlichen Fällen, die Sofortmaßnahmen verlangen (z.B. Notstandshilfe, Katastrophenhilfe, Hilfe für soziale Härtefälle);
- direkte Ausbezahlung von einmaligen Schenkungsbeiträgen (alternative Kleinsparerförderung);
- Gewährung von Verlustbeiträgen für die konventionierte Wiedergewinnung, um Mietwohnungen für Familien zur Verfügung zu stellen, welche die allgemeinen Voraussetzungen für die Wohnbauförderung besitzen;
- Beitragsgewährungen für den Erwerb und die primäre wie sekundäre Erschließung von gefördertem Bauland sowie beim Ankauf eines freien Baulandes;
Gewährung des Wohngeldes zur Ergänzung des Mietzinses durch das Wohnbauinstitut.