SEPA-Überweisungen - Einfach und schnell europaweit

Seit Januar 2008 können Kunden von Raiffeisen die SEPA-Überweisung nutzen. Dieser ermöglicht Euro-Zahlungen im Inland und auch ins Ausland – unabhängig davon wie hoch der überwiesene Betrag ist.

Überweisen wie gewohnt

Sie können SEPA-Überweisungen im Wesentlichen genau so wie bisher die inländischen Überweisungen durchführen. Der Zahlungsauftrag kann über Raiffeisen Online Banking, am Bankschalter oder mit einem Überweisungsbeleg erteilt werden. Die Überweisung muss immer in Euro erfolgen.

Konkrete Vorteile

SEPA-Überweisungen werden innerhalb von maximal drei Bankarbeitstagen abgewickelt. Das heißt: innerhalb dieser Frist wird dem Empfänger das Geld auf seinem Konto gutgeschrieben. Zudem gewährleistet diese Form der Überweisung, dass jeder Kunde innerhalb des SEPA-Raumes auch tatsächlich erreicht werden kann. Außerdem gilt für den Zahlungsbetrag keine Begrenzung. Die Spesenregelung der SEPA-Überweisung ist „shared“, das heißt, Auftraggeber und Begünstigter teilen sich die Spesen.

IBAN und BIC sind Pflicht

Um eine SEPA-Überweisung durchzuführen, ist es Pflicht, die internationale standardisierte Bankkontonummer (IBAN) und die internationale Bankleitzahl (BIC) zu verwenden. Die Angabe dieser beiden Nummern garantiert, dass der Zahlungsempfänger eindeutig identifizierbar ist und es nicht zu falschen Überweisungen kommt.

Alt und Neu läuft parallel

Zunächst wird die SEPA-Überweisung zusätzlich zum heutigen inländischen Verfahren angeboten. Ziel ist es, in Zukunft alle Zahlungen in SEPA nach einheitlichen Grundsätzen durchzuführen.

Allgemeines

Fixe Durchführungszeiten für Ihre Überweisungen innerhalb des europäischen Binnenmarktes bringt die europäische Richtlinie PSD. Damit wird garantiert, dass Ihre innereuropäische Überweisung spätestens 3 Arbeitstage nach dem Eingang Ihres Zahlungsauftrags der Bank des Begünstigten – und damit dem Begünstigten – gutgeschrieben wird.

Überweisungen

Der Begünstigte erhält den Betrag noch am selben Tag auf seinem Konto gutgeschrieben, an dem seine Bank ihn von Ihrer Raiffeisenkasse gutgeschrieben bekommt. Die Wertstellung der Gutschrift auf dem Konto ist identisch mit dem Datum des Zahlungseingangs bei der Bank des Begünstigten.
Wenn zum Beispiel die Bank die Zahlung am 11. Februar erhält, kann der Begünstigte dieses auch bereits am 11. Februar beheben.

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