Förderungen
Die Südtiroler Landesregierung bietet verschiedene Möglichkeiten der Wohnbauförderung. Da die Bestimmungen in der Wohnbaugesetzgebung jedoch ständige Änderungen erfahren und sich die Sachverhalte in der Praxis meistens als sehr komplex und individuell darstellen, empfehlen wir Ihnen, sich für detaillierte Informationen an Ihren Raiffeisen-Berater oder an eine Beratungsstelle für den geförderten Wohnbau der Autonomen Provinz Bozen zu wenden.
Trotz sorgfältiger Recherchen sind die Informationen ohne Gewähr.
Öffentliche Wohnbauförderung
mehrFörderung für die Beseitigung architektonischer Hindernisse
In der Landesverwaltung der Autonomen Provinz Bozen gibt es ein eigenes Amt, welches sich mit Beiträgen für die „Überwindung von architektonischen Barrieren“ befasst. Arbeiten, die hauptsächlich nach der Genehmigung der Ansuchen ausgeführt werden,...mehrÜberweisungen mit Steuerabzug von 36 % und 55 %
Bei Überweisungen für Wiedergewinnungsarbeiten (Steuerabzug 36%, Gesetz Nr. 449/97) und Energiesparmaßnahmen (Steuerabzug 55%, Gesetz Nr. 296/06) ersuchen die Südtiroler Raiffeisenkassen, diese nicht über Raiffeisen Online Banking, sondern direkt am...mehr

