Vorsicht "Schlafende Konten"
Wer Inhaber eines Überbringersparbuches ist, das der Bank in den letzten 10 Jahre kein einziges Mal vorgelegt wurde, sollte sich umgehend bei uns in der Raiffeisenkasse melden. Ansonsten sind wir als Bank verpflichtet, das Sparbuch aufzulösen und das Guthaben einem Fonds beim Wirtschafts- und Finanzministerium abzuführen. Die Kunden sollten daher prüfen, ob sie ein derartiges Sparbuch besitzen. Diese Regelung gilt natürlich auch für das Namenssparbuch, den Sparbrief, das Kontokorrent und andere Bankverbindungen.
Nachfolgend eine Liste der Geschäftsverbindungen, die bis zum 13.05.2012 "schlafend" geworden sind:

