Vorschuss auf Einzahlungen an den Zusatzrentenfonds

Arbeitnehmer können bei ihren Zusatzrentenfonds um eine Bevorschussung auf die einbezahlten Beträge ansuchen.

Die Aufsichtsbehörde für Pensionsfonds (COVIP) hat die Regelungen darüber neu definiert und bestätigt. Folgende Gründe können geltend gemacht werden:

 

Grund des Vorschusses 

Mindestbeitrittsalter 

möglicher Vorschuss in %

Kauf/Bau/Renovierung der Erstwohnung 

8 Jahre 

75% des einbezahlten Betrages

Ausgaben im Gesundheitsbereich

kein Mindestbeitrittsalter vorgesehen

75% des einbezahlten Betrages

sonstige Notwendigkeiten

8 Jahre

30% des einbezahlten Betrages