Vorschuss auf Einzahlungen an den Zusatzrentenfonds
Arbeitnehmer können bei ihren Zusatzrentenfonds um eine Bevorschussung auf die einbezahlten Beträge ansuchen.
Die Aufsichtsbehörde für Pensionsfonds (COVIP) hat die Regelungen darüber neu definiert und bestätigt. Folgende Gründe können geltend gemacht werden:
Grund des Vorschusses | Mindestbeitrittsalter | möglicher Vorschuss in % |
|---|---|---|
Kauf/Bau/Renovierung der Erstwohnung | 8 Jahre | 75% des einbezahlten Betrages |
Ausgaben im Gesundheitsbereich | kein Mindestbeitrittsalter vorgesehen | 75% des einbezahlten Betrages |
sonstige Notwendigkeiten | 8 Jahre | 30% des einbezahlten Betrages |
