Vertragsanpassung: Wenn sich etwas ändert
Private und Familien sind im Schnitt mit den wichtigsten Versicherungen abgedeckt. Dazu zählen die Haftpflichtversicherung, die Haus- und/oder Gebäudeversicherung, sowie die Unfall- und Krankenversicherung.
Was zu tun ist bei:
- einem Wohnungswechsel
Die neue Adresse sollte immer sofort der Versicherung mitgeteilt werden, um alle Versicherungsverträge anzupassen und den Versicherungsschutz auf die neue Wohnung zu übertragen. Zudem ist gewährleistet, dass Mitteilungen sicher und rechtzeitig zugestellt werden können.
Sollte die neue Wohnung größer oder kleiner sein, dann wird die bestehende Haus- und Wohnungsversicherung angepasst, um eine Unter- bzw. eine Überversicherung zu vermeiden. - einer Veränderung der Familiensituation
Bei der Haftpflichtversicherung gilt, dass zusätzlich zum Versicherungsnehmer alle Personen versichert sind, die mit ihm zusammenleben und auf seinem Familienbogen aufscheinen. Sofern dies bei Ehefrau, Ehemann und Kindern der Fall ist, genügt somit eine einzige Polizze; genau dieselbe Regelung gilt für nicht verheiratete Paare. Eine eigene Mitteilung an den Versicherer ist nicht notwendig.
Leben mehrere Personen in einer Wohngemeinschaft ohne gemeinsamen Familienbogen, dann ist diese Situation mit der Versicherungsgesellschaft zu klären. Erweitert sich die Familie beispielsweise durch einen Verwandten, der in der Wohnung aufgenommen wird, dann ist das der Versicherung immer mitzuteilen. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Personen, die in einem Haushalt leben, korrekt versichert sind.
Zieht hingegen ein Familienmitglied für eine längere Zeit aus der Wohnung aus (z.B. Weltreise oder Studium), dann ist es sinnvoll, die Deckung der Haftpflichtversicherung zu überprüfen.
Verstirbt der Versicherungsnehmer, dann sollten die bestehenden Versicherungsverträge umgehend auf die Erben überschrieben werden.

