Versicherungstipp

Winter-Schaden: Was tun, wenn etwas passiert ist?

  • Im Schadenfall möglichst schnell die Versicherungsgesellschaft anrufen und den Schaden melden.
  • Dokumentieren Sie alle Schäden wenn möglich mit Fotos und sichern Sie Beweise.
  • Schaden nicht ausufern lassen: Sie haben die Pflicht, Schäden so gering wie möglich zu halten. Hat Schnee oder ein Sturm das Dach beschädigt, schließen Sie das Loch provisorisch, damit durch das Leck nicht weitere Schäden entstehen.
  • Schadensberichte sorgfältig ausfüllen: genaue Angaben über Ort, Datum und Uhrzeit sind unbedingt erforderlich. Zeugen sollten um Name und Adresse gebeten werden. Wurde ein Fahrzeug beschädigt, benötigt die Versicherungsgesellschaft zudem das Autobüchlein.