Schadenfall: „Auch als Versicherter hat man Pflichten“

Ist ein Schaden erst einmal entstanden, muss man auch als Versicherter Pflichten nachkommen, die vom Gesetz vorgegeben sind, erklärt Angela Bonetti vom Raiffeisen Versicherungsdienst.

Frau Bonetti, welche Pflichten hat der Versicherte im Schadenfall?
Der Versicherte ist verpflichtet, einen Schaden immer unverzüglich zu melden, damit die Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit hat, den Schaden zu begutachten und zu bewerten. Dabei ist es wichtig, dass die Angaben zum Schadenfall so vollständig wie möglich sind. Ein weiteres Beispiel ist die Sorgfaltspflicht. Man versteht darunter die gesetzliche Verpflichtung von Seiten des Versicherten, sich umsichtig und nicht fahrlässig zu verhalten.

Können Sie einige konkrete Beispiele nennen?
Ein Beispiel für die Verletzung der Sorgfaltspflicht sind offen gelassene Fenster oder Türen beim Verlassen der Wohnung. Wenn daraufhin eingebrochen wird, trifft den Versicherten eine Mitschuld. Dasselbe gilt z.B. wenn bei einem Brand nicht sofort die Feuerwehr gerufen wird.

Was kann passieren, wenn der Versicherte einen Schaden zu spät meldet?
Ist ein Schaden nicht mehr nachvollziehbar, da er zu spät gemeldet wurde, kann das Auswirkungen auf die Auszahlung haben. Je eher die Versicherungsgesellschaft über den Schaden in Kenntnis gesetzt wird, umso schneller kann sie alle Maßnahmen zur Regulierung einleiten.