Der Vorschuss der Abfertigung
Seit der italienischen Rentenreform 2007 dient die betriebliche Abfertigung für Arbeitnehmer(innen) als Ausgleich zu den zukünftigen Rentenkürzungen für den Aufbau der Zusatzrente.
Mitglieder von Zusatzrentenfonds können folgende Vorschüsse auf die gesamte angereifte Zusatzrentenposition beantragen und bis zu 75% der Summe an Vorschuss erhalten:
- beim Kauf, Bau oder Renovierung der Erstwohnung und 8 Jahren Dienstalter
- bei Ausgaben im Gesundheitsbereich für sich, für den Ehepartner oder eines der Kinder
- für persönliche Bedürfnisse und Notwendigkeiten und 8 Jahren Dienstalter
Dabei kommt ein vergünstigter Steuerprozentsatz von 23% zur Anwendung, bei Vorschüssen aus Gesundheitsgründen sind es 15%, der sich zudem mit längerem Verbleib im Fonds um bis zu 6% verringert.

