Autoversicherung: Kündigungsfrist beachten!
Möchte ein Kunde seinen Kfz-Vertrag kündigen, muss er dies mit Fax-Nachricht, Einschreibebrief oder E-Mail tun. Die Kündigungsfrist von Kfz-Haftpflichtverträgen beträgt 15 Tage vor Fälligkeit der Polizze.
Das Kündigungsschreiben sollte besser etwas früher als nötig und nicht im letzten Augenblick abgegeben werden. Es zählt das Datum des Poststempels.
Wer bei einer Versicherungsgesellschaft hingegen ein Angebot für eine Autoversicherung einholt, sollte das Autobüchlein und – falls bereits eine Autoversicherung bei einer anderen Gesellschaft besteht – auch die Risikobescheinigung mitbringen. Mit diesen beiden Dokumenten hat die Gesellschaft sofort alle notwendigen Daten für die Ausstellung eines Angebotes zur Hand. Die Risikobescheinigung wird jedem Kunden einen Monat vor Fälligkeit seiner Autoversicherung direkt von seiner Gesellschaft zugeschickt.

