Zusatzrente – Der offene Pensionsfonds von Raiffeisen
Damit bietet Raiffeisen eine regional verankerte Pensionsvorsorge, die eigene Gestaltungsmöglichkeiten ermöglicht und so den Bedürfnissen der Kunden und Mitglieder gerecht wird.
Der Raiffeisen Pensionsfonds ist ein offener Pensionsfonds mit vordefinierter Beitragsleistung. „Offen“ bedeutet, dass er für alle Kategorien von Beschäftigten, für sämtliche Personen mit oder ohne Arbeits- und Betriebseinkommen sowie zu Lasten lebende Familienangehörige zugänglich ist.
Zusätzliche Absicherung
Ein offener Pensionsfonds ist eine mittel- bis langfristige Sparform, die durch die Beitragszahlung der Mitglieder gespeist wird. Bei Erreichen bestimmter Mindestvoraussetzungen sichert der Pensionsfonds die Auszahlung einer Zusatzrente als Ergänzung zur staatlichen Rente. Der Fonds funktioniert nach dem Prinzip der „vordefinierten“ Beitragszahlung. Jedes Mitglied kann dabei die Höhe seiner Beiträge selbst bestimmen. Dies gilt allerdings nur für den individuellen Beitritt. Beim kollektiven Beitritt wird die Höhe der Beitragszahlungen durch den Kollektivvertrag bzw. das Betriebsabkommen festgelegt.
Variable Beitragszahlung
Die Höhe der Einzahlungen an den Raiffeisen Pensionsfonds kann während der Beitragszeit abgeändert und den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden. Dabei sind die steuerlichen Absetzbeträge ein wichtiges Bestimmungskriterium. Anders beim Beitritt auf kollektiver Basis. Hier wird die Höhe der Beitragskomponenten (Arbeitnehmeranteil, Arbeitgeberanteil, Abfertigungsanteil) durch Kollektivvertrag oder Betriebsabkommen bestimmt. Die Berechnung erfolgt als Prozentsatz auf das Bruttoeinkommen, also auf das Einkommen, das auch zur Berechnung des Abfertigungsguthabens Berücksichtigung findet.
Steuerliche Vorteile
Der Staat fördert die freiwillige Altersvorsorge durch steuerliche Erleichterungen sowohl in der Beitragsphase als auch in der Leistungsphase. Die Einzahlungen können bis zu einem Höchstbetrag von 5.164 Euro pro Jahr von der Steuergrundlage abgezogen werden.
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