Selbständig im Dienstleistungssektor
Welche Tätigkeit Sie auch immer ausüben wollen, eine vorherige Eintragung, Alben, Verzeichnisse usw. werden Sie kaum vermeiden können. Beinahe jeder Berufszweig hat sein eigenes Berufsregister mit verschiedenen Voraussetzungen und Formalitäten für die Eintragung. Sie dürfen Ihre Tätigkeit erst dann aufnehmen, wenn Sie über die dafür notwendige Eintragung verfügen. Die Berufsalben werden zum Großteil von der Handelskammer geführt; ausgenommen sind jene der Freiberufler/innen.


